8 Plattformen
Im KBV-Verzeichnis zertifizierter Videodienstanbieter nach Anlage 31b BMV-Ä geführt.
Wenn Ihre Nutzerinnen und Nutzer gesetzlich versichert sind, muss Ihre Plattform eine Hürde nehmen, die gängige Videotools nicht nehmen: Zertifizierung nach Anlage 31b BMV-Ä, Betrieb in Deutschland und einen Weg, die Sprechstunde abzurechnen. Das ist unser Heimspiel.

Im KBV-Verzeichnis zertifizierter Videodienstanbieter nach Anlage 31b BMV-Ä geführt.
Pro Videositzung — das höchste derzeit in Deutschland zertifizierte Gruppenlimit.
Bis dahin läuft unsere aktuelle Zertifizierung der datenschutz cert GmbH — das Datum, nach dem Prüfer und Einkauf fragen.
Wir gehen Ihren Anwendungsfall gegen die Anforderungen der Anlage 31b BMV-Ä durch und halten fest, was für Sie gilt — und was nicht.
Ihre Instanz wird auf unserem zertifizierten Kern eingerichtet: Ihre Domain, Ihre Marke, Ihre Rechtstexte.
Ihre Videosprechstunden laufen auf einem Dienst, der im KBV-Verzeichnis bereits geführt wird — kein Zertifizierungsprojekt bei null.
Wir betreiben, überwachen und aktualisieren die Plattform. Ändern sich die Anforderungen, setzen wir das zentral um.
Die Fragen, die kommen, bevor ein Netz, ein MVZ oder eine Praxis die Videosprechstunde wechselt.
Nein. Für die gesetzliche Videosprechstunde erhält die Patientin oder der Patient eine Einladung der Praxis per E-Mail oder eine TAN — keine Registrierung, keine App, kein Download. Ein Konto ist nur für zusätzliche Funktionen nötig, etwa Selbstzahlerleistungen oder Webinare.
Bis zu 50 Teilnehmende pro Sitzung — das höchste derzeit in Deutschland zertifizierte Gruppenlimit. Das deckt Fallkonferenzen und Gruppensettings ab, nicht nur das Einzelgespräch.
Drei Nachweise. Ein Informationssicherheits-Zertifikat einer nach ISO/IEC 17065 akkreditierten Stelle für die technischen Verfahren nach § 365 Abs. 1 SGB V, im Einvernehmen mit dem BSI festgelegt. Ein Datenschutz-Zertifikat nach Art. 42 DSGVO. Und eine Eigenerklärung nach Anlage 2 zu den inhaltlichen Anforderungen des § 5 Abs. 1 — Wartezimmer, Identifikation, Dokumentation.
Nein. Ihre Videosprechstunden laufen auf einem Dienst, der im KBV-Verzeichnis zertifizierter Videodienstanbieter bereits geführt wird. Acht der von uns betriebenen Plattformen stehen dort. Sie beginnen nicht bei null.
Name und E-Mail-Adresse der Teilnehmenden, die interne Datenbank-ID und die Abrechnungsmetadaten — Datum, Uhrzeit und Dauer des Gesprächs. Drei Monate gespeichert, dann automatisch anonymisiert.
Die Anforderungen der Anlage 31b BMV-Ä zu erfüllen ist die technische Voraussetzung dafür, Videosprechstunden in der gesetzlichen Versorgung abzurechnen. Welche Ziffern Sie tatsächlich abrechnen können und welche Fallzahlgrenzen gelten, ergibt sich aus Ihrer eigenen Situation im EBM — wir liefern die zertifizierte Technik, keine Abrechnungsberatung.