Videosprechstunden in der gesetzlichen Versorgung

Wenn Ihre Nutzerinnen und Nutzer gesetzlich versichert sind, muss Ihre Plattform eine Hürde nehmen, die gängige Videotools nicht nehmen: Zertifizierung nach Anlage 31b BMV-Ä, Betrieb in Deutschland und einen Weg, die Sprechstunde abzurechnen. Das ist unser Heimspiel.

Behandlerkalender in MEDITyme

Zertifizierung in Zahlen

8 Plattformen

Im KBV-Verzeichnis zertifizierter Videodienstanbieter nach Anlage 31b BMV-Ä geführt.

50 Teilnehmende

Pro Videositzung — das höchste derzeit in Deutschland zertifizierte Gruppenlimit.

April 2027

Bis dahin läuft unsere aktuelle Zertifizierung der datenschutz cert GmbH — das Datum, nach dem Prüfer und Einkauf fragen.

Achtfach zertifiziert

Acht von uns betriebene Plattformen stehen im KBV-Verzeichnis zertifizierter Videodienstanbieter — darunter unser eigenes MEDITyme und Plattformen, die wir für Kunden betreiben. Ihre kann die neunte sein.

Bis zu 50 Teilnehmende

Das Verzeichnis begrenzt, wie viele Personen an einer abrechenbaren Sitzung teilnehmen dürfen. Unser Limit von 50 ist das höchste aller zertifizierten Anbieter in Deutschland — genug für Gruppentherapie, Fallkonferenzen und Schulungen.

Abrechnung, die den Kreis schließt

Für einen Kunden läuft die Abrechnung mit der Techniker Krankenkasse über unsere EDIFACT-Schnittstelle: Aus der abgeschlossenen Sprechstunde wird ein abgerechneter Fall, ohne Daten neu zu erfassen.

Von der Anforderung zur laufenden Plattform

SCHRITT 01

Eignungsprüfung

Wir gehen Ihren Anwendungsfall gegen die Anforderungen der Anlage 31b BMV-Ä durch und halten fest, was für Sie gilt — und was nicht.

SCHRITT 02

Ihre Plattform

Ihre Instanz wird auf unserem zertifizierten Kern eingerichtet: Ihre Domain, Ihre Marke, Ihre Rechtstexte.

SCHRITT 03

Eintrag im Verzeichnis

Ihre Videosprechstunden laufen auf einem Dienst, der im KBV-Verzeichnis bereits geführt wird — kein Zertifizierungsprojekt bei null.

SCHRITT 04

Im Betrieb

Wir betreiben, überwachen und aktualisieren die Plattform. Ändern sich die Anforderungen, setzen wir das zentral um.

Was Praxen uns fragen

Die Fragen, die kommen, bevor ein Netz, ein MVZ oder eine Praxis die Videosprechstunde wechselt.

Nein. Für die gesetzliche Videosprechstunde erhält die Patientin oder der Patient eine Einladung der Praxis per E-Mail oder eine TAN — keine Registrierung, keine App, kein Download. Ein Konto ist nur für zusätzliche Funktionen nötig, etwa Selbstzahlerleistungen oder Webinare.

Bis zu 50 Teilnehmende pro Sitzung — das höchste derzeit in Deutschland zertifizierte Gruppenlimit. Das deckt Fallkonferenzen und Gruppensettings ab, nicht nur das Einzelgespräch.

Drei Nachweise. Ein Informationssicherheits-Zertifikat einer nach ISO/IEC 17065 akkreditierten Stelle für die technischen Verfahren nach § 365 Abs. 1 SGB V, im Einvernehmen mit dem BSI festgelegt. Ein Datenschutz-Zertifikat nach Art. 42 DSGVO. Und eine Eigenerklärung nach Anlage 2 zu den inhaltlichen Anforderungen des § 5 Abs. 1 — Wartezimmer, Identifikation, Dokumentation.

Nein. Ihre Videosprechstunden laufen auf einem Dienst, der im KBV-Verzeichnis zertifizierter Videodienstanbieter bereits geführt wird. Acht der von uns betriebenen Plattformen stehen dort. Sie beginnen nicht bei null.

Name und E-Mail-Adresse der Teilnehmenden, die interne Datenbank-ID und die Abrechnungsmetadaten — Datum, Uhrzeit und Dauer des Gesprächs. Drei Monate gespeichert, dann automatisch anonymisiert.

Die Anforderungen der Anlage 31b BMV-Ä zu erfüllen ist die technische Voraussetzung dafür, Videosprechstunden in der gesetzlichen Versorgung abzurechnen. Welche Ziffern Sie tatsächlich abrechnen können und welche Fallzahlgrenzen gelten, ergibt sich aus Ihrer eigenen Situation im EBM — wir liefern die zertifizierte Technik, keine Abrechnungsberatung.

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie bauen

Eine Zertifizierung von null dauert. Auf unserer Plattform ist sie schon erledigt.

Meinen Fall prüfen